Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1.1.2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche Produkte“ – hier gilt die Pflicht auch bei kleineren Lieferungen! Es besteht somit Anmeldepflicht auch dann, wenn sie nicht mit einem LKW–mautpflichtigen Fahrzeug befördert werden.

Die Meldepflicht trifft grundsätzlich den ungarischen Empfänger bzw. Absender. Ausländische Lieferanten und Transporteure müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass ihre ungarischen Kunden und Geschäftspartner in der Lage sind die Anmeldung durchführen zu können. Daher müssen sie zeitgerecht alle notwendigen Daten (wie u.a. Warenbezeichnung, Gewicht, amtliches Kennzeichen usw.) liefern.

Am 27. Februar 2015 wurde eine neue Verordnung zu EKAER herausgegeben. Anbei finden Sie die wichtigsten Änderungen der Verordnung zusammengefasst. Vor allem Gewichts- und Wertgrenzen wurden novelliert.

Die Liste der „risikoreichen Waren“ sowie weitere Informationen finden Sie hier.