Das Regierungskommissariat für die Provinz Bozen hat mit Datum vom 23. März 2016 kurzfristig für Freitag, den 25. März 2016 (Karfreitag) in der Zeit von 00:00 bis 14:00 Uhr ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) auf der Brenner-Autobahn A 22 in nördlicher Richtung angeordnet.

Es ergänzt das generell an diesem Tag bestehende Fahrverbot in Italien von 14:00 bis 22:00 Uhr und entspricht damit spiegelbildlich dem an diesem Tag in Österreich (geplant!) und Deutschland aufgrund des deutschen Feiertags geltenden Lkw-Fahrverbots.

Die Untersagung des Durchfahrtverkehrs für Lkw über 7,5 Tonnen zGG an diesen Tagen gilt ab Sterzing bis zur italienisch-österreichischen Grenze für Fahrten, bei denen das Ziel in Deutschland liegt oder durch Grenzübertritt über deutsche Strecken erreicht werden soll. Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brenner-Autobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing anhalten und das Ende des Fahrverbots abwarten.

Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Transporte mit Bestimmungsorten in Österreich, Transporte durch Österreich mit Bestimmungsorten außerhalb Deutschlands, Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene sowie Fahrzeuge, die unter anderem folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- und Stechvieh und von leicht verderblichen Lebensmitteln, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlregalen, Abschleppdienst und Pannenhilfe.