Weißrussland hat die obligatorische Verwendung von Navigationssiegeln ausgeweitet, die nun nicht nur für Waren gilt, die auf der Straße aus Litauen nach Weißrussland gelangen, sondern auch für Waren, die auf der Straße aus Polen nach Weißrussland gelangen, sei es im bilateralen Verkehr oder im Transit.

Die Verpflichtung gilt nicht für:

  • Waren, die im Rahmen des Zolltransits aus dem Kaliningrader Gebiet Russlands nach Weißrussland befördert werden und dabei Litauen oder Polen durchqueren,
  • für Schwer- und (oder) Sondertransporte, die eine Sondergenehmigung benötigen
  • für Waren unter Zollbegleitschutz.

Wie wir bereits im Sommer berichtet haben, sollen seit dem 30. August 2021 alle Fahrzeuge, die Waren in das Land importieren oder zu deren Transitroute Weißrussland gehört, mit einem entsprechenden Navigationssiegel ausgestattet sein. Diese sollen dabei helfen, Verstöße wie das Umgehen von Maßnahmen gegen das Coronavirus, fehlender Zollinformationen oder verspäteter Einfuhrabgaben aufzudecken und zu verfolgen.

Die obligatorischen Siegel funktionieren durch eine spezielle Technologie von Navigationssatellitensystemen und ermöglichen die Echtzeitüberwachung der Bewegung von Fahrzeugen.

Sie werden an der Eingangszollstelle in Belarus an den Fahrzeugen von den Zollbehörden angebracht.