Seit Montag, dem 4. Juli 2016, wird bei der Einreise nach Polen vorübergehend wieder das Vorzeigen eines Ausweises oder Passes verlangt.

Hintergrund der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist die Durchführung des Warschauer Nato-Gipfels am 8. und 9. Juli 2016 in Warschau und der Katholische Weltjugendtag mit Papst Franziskus in Krakau Ende Juli 2016. Von daher werden bis zum 2. August 2016 an Grenzübergängen, Häfen und Flughäfen stichprobenweise die Personaldokumente überprüft. Auch der kleine Grenzverkehr mit der russischen Exklave Kaliningrad wird in dieser Zeit ausgesetzt.

Die Kontrollen an den EU-Innengrenzen betreffen Deutschland, Tschechien, Litauen, die Slowakei sowie neben den See- und Flughäfen den Grenzverkehr mit Kaliningrad und die grenznahen Gebiete der Ukraine. Nach Informationen der polnischen Behörden werden die Kontrollen jedoch nur stichprobenartig durchgeführt. Insgesamt soll es 280 mobile Kontrollpunkte geben, wovon 260 an den Landgrenzen liegen. Zum Einsatz kommen dabei sogenannte Schengen-Busse, die mit Geräten zur Überprüfung von Reisepässen und Ausweisen ausgestattet und an Datenbanken angeschlossen sind.

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