Seit dem 1.März 2018 müssen alle Fahrzeuge, die sich vorübergehend in Georgien aufhalten, eine georgische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Grüne Karte wird in Georgien nicht anerkannt.

Seit dem 1. März 2018 unterliegen vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes kann die Versicherungspolice an vielen Stellen im Land, zum Beispiel an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken sowie online erworben werden. Die Verpflichtung des Abschlusses einer georgischen Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch dann, wenn eine österreichische Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Da Georgien nicht Mitglied des Grüne-Karten-Abkommens ist, wird die Grüne Karte in Georgien nicht anerkannt.

Weitere Informationen gibt das Compulsory Insurance Center, welches im Rahmen der georgischen Gesetzgebung zur Verwaltung der Pflichtversicherung eingerichtet wurde. Auf seiner Website findet sich auch eine interaktive Karte, die anzeigt, wo die Pflichtversicherung (Com- pulsory Insurance) in Georgien erworben werden kann, sowie die Möglichkeit des Online-Erwerbs der Versicherung in englischer Sprache.