Einführung einer CO₂-Emissionskomponente

Ab dem 1. März 2024 wird die Tschechische Republik eine neue Mautgebührenkomponente einführen, die CO₂-Emissionen für im elektronischen Mautsystem registrierte Fahrzeuge berücksichtigt.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/362 wird die Einführung einer neuen Mautkomponente in Kraft treten, die erhoben wird, um die durch CO₂-Emissionen beim Betrieb von Fahrzeugen auf mautpflichtigen Straßen in der Tschechischen Republik verursachten Kosten, zu decken.

Mit der Änderung werden fünf CO₂-Emissionsklassen eingeführt. In der Emissionsklasse CO₂ 1 sind die Gebühren am höchsten, die Emissionsklasse CO₂ 5 hingegen ist die günstigste und für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Betrieb gedacht.

WAS MUSS BEACHTET WERDEN?

Der wichtigste Punkt ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges. Zunächst werden alle Fahrzeuge in die Emissionsklasse CO₂1 eingestuft, zu der nach vorläufigen Schätzungen mehr als 90 % der Fahrzeuge gehören. Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Juli 2019 und alle Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Busse) sind nicht berechtigt, in die höhere CO₂-Emissionsklasse (2-5) eingestuft zu werden. Ihre Besitzer müssen keine Maßnahmen ergreifen.*

Besitzern von Fahrzeugen mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Juli 2019 wird empfohlen, die Fahrzeugunterlagen des Herstellers (COC, CIF) zu prüfen und dann mit Hilfe des CO₂ -Emissionsklassenfinders** auf der Seite https://www.mytocz.eu/co2 zu überprüfen, ob sie Anspruch auf eine Ummeldung in eine bessere CO₂ Emissionsklasse mit einem niedrigeren Mautsatz haben.

*(mit Ausnahme von Fahrzeugen, die mit reiner Elektroenergie und Wasserstoff betrieben werden – diese gehören zur Emissionsklasse CO2 5)
**(Der CO2-Emissionsklassen-Finder wird ab dem 20. Januar 2024 verfügbar sein).

ICH HABE EIN FAHRZEUG, DAS NACH DEM 1.7.2019 ZUGELASSEN WURDE, UND DER CO₂-EMISSIONSKLASSEN-FINDER HAT DIE MÖGLICHKEIT DER EINSTUFUNG IN EINE HÖHERE CO₂-EMISSIONSKLASSE BESTÄTIGT. WIE SOLL ICH NUN WEITER VORGEHEN?

Wenn Sie die Aufnahme eines Fahrzeugs in eine höhere CO₂-Emissionsklasse als CO₂ 1 wünschen, ist es erforderlich, Dokumente über die Erfüllung der erforderlichen Bedingungen in das elektronische Mautsystem einzugeben (insbesondere Daten aus der Herstellerdokumentation: COC, CIF). Dies kann durch eine Einreichung im Customer Self-Service (https://www.mytocz.eu/de), per E-Mail oder bei den Kontaktstellen erfolgen. Einige Flottenkartenaussteller helfen ihren Kunden auch bei der Übermittlung der Dokumentation.