Seit dem 15. Juni 2019 ist der Smart Tachograph europaweit als neue Tachographengeneration in allen erstmals zugelassenen Lkw > 3,5 t zGG einbaupflichtig und ersetzt damit den digitalen Tachographen.

Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass nach Bestätigung der zuständigen EU-Kommissionsstellen, die (Nicht-EU) Länder Norwegen, Liechtenstein, Island als auch die Schweiz (auf Basis des Landverkehrsabkommens) den Verkehr mit EU-Fahrzeugen, ausgerüstet mit einem sog. Smart-Tachograph (Ausrüstungsverpflichtung für Neu-Fahrzeuge seit 15.06.2019), auf ihren jeweiligen Staatsgebieten gestatten, und diese somit auch dort verkehren dürfen.

Bislang steht die Anpassung des AETR-Übereinkommens, in dem die Lenk- und Ruhezeiten und die Vorschriften zu den Kontrollgeräten mit Nicht-EU-Staaten geregelt sind, an die neuen Bestimmungen des Smart Tachographen noch aus.