Ab 15. Juli 2021 müssen alle Personen, die nach Slowenien einreisen einen negativen Coronatest, eine vollständigen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Ausnahmen für Transportpersonal bestehen nicht mehr.

Wie das slowenische Transportministerium mitteilt, müssen ab 15. Juli 2021 alle Personen die nach Slowenien einreisen einen negativen Coronatest, einen vollständigen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Die bisherigen Ausnahmen für Transportpersonal bestehen nicht mehr!

Im Einzelnen bedeutet dies, dass jede Person, die nach Slowenien einreist, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Einreisegrund ein Dokument vorlegen muss, das nachweist, dass die Person getestet (PCR 72h, Antigen-Schnelltest 48h), geimpft oder eine COVID-19-Krankheit durchgemacht hatte. Andernfalls muss die Person in Quarantäne gehen.

Die Regelungen gelten auch für Personen im Transit durch Slowenien.

Mit Behinderungen und Verzögerungen an den slowenischen Grenzübergängen muss ab 15. Juli 2021 gerechnet werden.

Gesetzliche Grundlage (in slowenisch):
https://www.uradni-list.si/glasilo-uradni-list-rs/vsebina/2021-01-2426/odlok-o-dolocitvi-pogojev-vstopa-v-republiko-slovenijo-zaradi-zajezitve-in-obvladovanja-nalezljive-bolezni-covid-19