Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine ist der Transport von humanitären Hilfsgütern und Flüchtlingen in der Slowakei von der Mautpflicht befreit.

Der Unternehmer oder Fahrer des Fahrzeuges muss nachweisen, dass der Transport von humanitären Hilfsgütern oder Flüchtlingen von der staatlichen Verwaltungsbehörde genehmigt wurde. Außerdem muss das Fahrzeug, mit dem die humanitären Transporte durchgeführt werden, registriert werden.

Informationen für ausländische Unternehmen

In diesem Fall muss für den Transport von humanitärer Hilfe oder Flüchtlingen auch die Bestätigung der ausländischen Verwaltungsbehörde,

  • wenn die humanitäre Hilfe in der Slowakei entladen wird – vom Innenministerium der Slowakischen Republik
  • im Falle des Transits der humanitären Hilfe durch die Slowakei – durch das Außenministerium der Slowakischen Republik

genehmigt werden.

Der Antrag muss enthalten

  • Bestätigung der staatlichen Verwaltungsbehörde mit Angabe des Zeitraums, in dem die Fahrt stattfinden soll
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Unterschrift und Stempel
  • E-Mail-Kontakt

Registrierung

Der einfachste Weg, das Fahrzeug (über 3,5 t) zu registrieren, ist die Registrierung über die Mautstelle.

Rückwirkende Mautbefreiung für humanitäre Hilfe

Die Mautbefreiung in der Slowakei gilt auch rückwirkend ab dem 26. Februar 2022. Für den Fall, dass der Unternehmer oder Fahrer ab diesem Datum Mautgebühren für die Beförderung von humanitären Hilfsgütern oder Flüchtlingen entrichtet hat, gibt ihm das Gesetz die Möglichkeit, spätestens sechs Monate nach Beendigung der Krisensituation, die Rückerstattung der Zahlung beim Mautbetreiber in der Slowakei zu beantragen.

Beantragung einer Mautrückerstattung

Der Unternehmer kann die Erstattung per E-Mail an info@emyto.sk, über das Kundenportal www.emyto.sk oder persönlich bei der Mautstelle beantragen.