Wir wurden vom slowakischen Straßenverkehrsverband ČESMAD darüber informiert, dass die Polizeibehörde eine Ausnahme vom Fahrverbot am 5. Juli 2023 (Feiertag) gewährt.

Die Ausnahmeregelung gilt für alle Lkw auf Autobahnen, Straßen für Kraftfahrzeuge, Straßen der Klasse I und Straßen für den internationalen Verkehr, deren endgültiges Ziel die Slowakei ist (z. B. Entladeort).

Transitfahrten sind von dem Fahrverbot nicht ausgenommen.