Fahrzeuge, die humanitäre Hilfsgüter transportieren, sind in der Slowakei von den Fahrverboten befreit.

Gemäß § 39 Buchstabe g) der Verordnung des Nationalrates der Slowakischen Republik (https://www.slov-lex.sk/pravne-predpisy/SK/ZZ/2009/8/20220331) sind Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7.500 kg und Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg mit Anhänger, die für den Transport von humanitären Hilfsgütern verwendet werden, von den Fahrverboten ausgenommen.