Das rumänische Finanzministerium hat vor einiger Zeit das System „RO e-Transport“ zur Kontrolle von Warentransporten eingeführt. Es gilt grundsätzlich für alle internationalen Produktlieferungen im Straßenverkehr, mit Fahrzeugen ab 2,5-Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht.

Das Transportunternehmen ist weiters verpflichtet, die Übermittlung der aktuellen Position des Transportfahrzeugs mittels GPS Daten sicherzustellen und sicherzugehen, dass diese Geräte während der gesamten Fahrt funktionieren. Ab dem 1. Juli 2024 wurden für das rumänische e-Transport System auch Sanktionen in Form von Geldstrafen fällig.

Da sich allerdings viele Transportunternehmen darüber beschwert haben, dass die e-Transport-Anwendung nicht ordnungsgemäß funktioniert, hat der rumänische Verband UNTRR die Behörden aufgefordert, die Verhängung von Sanktionen im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Übermittlung des UIT-Codes in der e-Transport-Anwendung und der Übermittlung der Positionsdaten des Transportfahrzeugs aufzuschieben.

Am 24. April 2025 beschloss die rumänische Regierung, die Geldstrafen für die Nichtübermittlung von GPS-Koordinaten im RO e-Transport System bis zum 31. Dezember 2025 aufzuschieben.