Vom 4. März bis zum 2. April 2022 gelten in Polen befristete Ausnahmen von den Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer, die im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr tätig sind.

Vorübergehende Ausnahmen von Art.6 Abs. 1-3, Art.7 und Art 8 Abs.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006:

  • die tägliche Lenkzeit darf 11 Stunden nicht überschreiten;
  • die wöchentliche Lenkzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten;
  • die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten;
  • nach einer Lenkzeit von fünfeinhalb Stunden hat der Fahrer Anspruch auf eine mindestens 45-minütige Pause;
  • der Fahrer kann, wenn er dies wünscht, auch die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen, sofern für jeden Fahrer ein geeigneter Schlafplatz zur Verfügung steht und das Fahrzeug steht.

Fahrer, die diese Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, müssen die Gründe handschriftlich auf der Rückseite der Tachoscheibe (analoges Kontrollgerät) oder des digitalen Fahrtenschreiberausdrucks eintragen.

Die Nutzung von befristeten Ausnahmeregelungen darf die Arbeitsbedingungen der Fahrer und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht verschlechtern.