Im April 2017 informierten wir, dass in Polen eine dem ungarischen EKAER System vergleichbare Meldeverpflichtung im Straßengüterverkehr in Kraft (Gesetz über das Überwachungssystem für Warenbeförderungen im Straßenverkehr vom 9. März 2017) gesetzt wurde.

Es soll als Maßnahme gegen den zunehmenden Steuerbetrug dienen – siehe https://www.aisoe.at/neues-ueberwachungssystem-fuer-die-warenbefoerderung-zur-betrugsbekaempfung/.

Nunmehr hat die Abteilung für Finanz- und Handelspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich auf Initiative einiger Unternehmen der Transport- und Speditionsbranche beim AußenwirtschaftsCenter (AWC) Warschau bezüglich etwaiger Änderungen/Neuerungen nachgefragt. Nachstehend findens Sie die Merkblätter, die wir vom AWC diesbezüglich erhalten haben.

Die wichtigsten Änderungen sind das System zur Übertragung der Ortungsdaten ab dem 01.10.2018 und die erweiterte Warenliste, die ab dem 25.09.2018 von der Meldepflicht erfasst ist.

Bezüglich allfälliger Anfragen, ersuchen wir Sie sich bitte direkt an das AWC Warschau zu wenden.

AußenwirtschaftsCenter Warschau
Wirtschaftskammer Österreich, Generalsekretariat (Abteilungen, Bundessparten, Fachorganisationen), AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
ul. Królewska 16
00-103 Warszawa, POLEN
Telefon+48 22 58 64 466
Fax+48 22 58 64 488
E-Mail warschau@wko.at
Web http://wko.at/aussenwirtschaft/pl


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