Wir wurden soeben von der IRU darüber informiert, dass die polnische Regierung beschlossen hat, LKWs die mautfreie Durchfahrt durch Polen zu ermöglichen.

Organisationen, die den Transport humanitärer Hilfe planen, werden gebeten, folgende Angaben zu machen:

  • Anzahl der Fahrzeuge im Konvoi,
  • Kennzeichen der Fahrzeuge,
  • Angabe des Landes, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind, und
  • wenn möglich, die ungefähre Dauer der Fahrt auf polnischem Gebiet (in beide Richtungen).

Um eine Ausnahmegenehmigung für einzelne Fahrzeuge oder einen Konvoi mit humanitären Hilfsgütern zu erhalten, müssen alle oben genannten Informationen per E-Mail an das Ministerium für Infrastruktur geschickt werden: humanitarianaid@mi.gov.pl.

Wenn die Route eines Fahrzeugs oder eines Konvois mit humanitären Hilfsgütern über einen der gebührenpflichtigen Autobahnabschnitte führt, die von privaten Unternehmen verwaltet werden, ist es ebenfalls möglich, diese Fahrzeuge von der Mautpflicht zu befreien, sofern sie sich im Voraus mit dem jeweiligen Betreiber in Verbindung setzen und Informationen auch an die oben genannte Adresse übermitteln.

Hier finden Sie die Kontaktdaten für alle mautpflichtigen Autobahnen in Polen: