Heute wurde die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an bestimmten Samstagen im Winter 2023 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2023) im BGBl. II Nr. 3/2023 kundgemacht.

Damit gilt (außer bei vorliegenden Ausnahmen gemäß § 2 ):

Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 7. Jänner 2023 bis einschließlich 11. März 2023 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt

  1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
  2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll.

Winterfahrverbotskalender 2023 (.pdf)