Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 12. November 2022, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2023, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Unter folgendem Link finden Sie die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_411/BGBLA_2022_II_411.html