Mit 1. Jänner 2021 tritt auf der Inntalautobahn eine Verschärfung des Nachtfahrverbotes in Kraft.

In kurzen Worten: Der Deutschland-Italien-Verkehr (und somit auch der Transitverkehr aus den östlichen Bundesländern nach Italien) wird in der Nacht verboten; der Ziel- und Quellverkehr nach Tirol kann im Großen und Ganzen noch durchgeführt werden; der Italien-Vorarlberg-Verkehr (Süd-West-Achse) ist nicht betroffen.

Ausnahmen für CNG/LNG-Lkw vom Sektoralen Fahrverbot, Nachtfahrverbot sowie Euroklassenfahrverbot auf der Inntalautobahn A12

Wie die Tiroler Landesregierung mitteilt, bestehen für die auf dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) basierenden Tiroler Fahrverbote auf der Inntalautobahn A12, wie das Sektorale Fahrverbot, das Euroklassenfahrverbot sowie das Nachtfahrverbot, zusätzliche Ausnahmen, die nicht in den Tiroler Verordnungstexten über die Fahrverbote genannt werden. So werden beispielsweise gemäß Verordnungstext über das Nachtfahrverbot lediglich Ausnahmen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und Fahrzeuge mit Wasserstoffbrennstofftechnologie genannt. Die rechtliche Grundlage der o.g. Tiroler Fahrverbotsverordnungen ist das österreichische Bundesgesetz Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L).

In § 14, Abs. 2, Ziffer 5 des IG-L werden über den Tiroler Verordnungstext hinausgehende weitere Fahrzeuge mit Alternativantrieben von zeitlichen und räumlichen Beschränkungen des Verkehrs (hierzu gehören das Sektorale Fahrverbot, das Euroklassenfahrverbot sowie das Nachtfahrverbot) ausgenommen. Gemäß IG-L sind „Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischen Antrieben, die eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen, ausgenommen.“

Die Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz bestätigt, dass nach deren Auffassung somit monovalente Erdgasfahrzeuge nicht unter die Fahrverbote der Tiroler Schwerverkehrsverordnungen nach dem IG-L fallen und zwar unabhängig davon, in welchem Aggregatzustand sich der Treibstoff Erdgas in den Tanks der Fahrzeuge befindet. „Es sind also sowohl monovalente CNG-Lkw als auch monovalente LNG-Lkw von sämtlichen Fahrverboten nach IG-L ex-lege ausgenommen.“

„Nicht ausgenommen sind hingegen Fahrzeuge die mit Flüssiggas (Autogas oder LPG) betrieben werden. Ebenfalls nicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die sowohl mit Erdgas als auch Diesel betrieben werden (bivalenter Antrieb).“

Dies bedeutet, dass vom Sektoralen Fahrverbot, Euroklassenfahrverbot sowie Nachfahrverbot auf der Inntalautobahn A12 Lkw ausgenommen sind, die ausschließlich mit LNG bzw. CNG betrieben werden.


Merkblatt – Nachtfahrverbot Inntalautobahn ab 1.1.2021 (PDF)
Verordnung in konsolidierter Form (PDF)