Österreich hat am 10. März 2020 eine Verschärfung der Grenzkontrollen bei der Einreise von Italien nach Österreich erlassen.

Es dürfen grundsätzlich nur Personen von Italien nach Öster­reich einreisen, die ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen können, dass ihr Test auf SARS­CoV­2 negativ ist. Auf Fahrer, die im Güterverkehrtätig sind, ist diese Regelung nicht anwendbar.

Im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl an Corona erkrankten Menschen in Italien hat die österreichische Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket zur Verhinderung der Ausbreitungdes Coronavirus erlassen.

Zusammenfassung:

  • Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien.
  • Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien. Ausnahmen bestehen für den Güterverkehr und für Züge ohne kommerziellen Halt in Österreich
  • Personen, die von Italien nach Österreich einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnisüber ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass der Test auf SARS­CoV­2 negativ ist. Personen, die kein entsprechendes Zeugnis bei der Einreise vorlegenkönnen, wird die Einreise verweigert. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Ausreise aus Österreich sichergestellt ist. Diese Verordnung ist auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr (Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie den Pendlerberufsverkehr nicht anwendbar.
    Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere Lenker und Betriebspersonal verpflichtet sind, sich auf Anordnung der österreichischen Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachts an COVID­19 zu unterziehen.Nachstehend finden Sie die entsprechenden Verordnungen.

Downloads

81. Verordnung: Medizinische Überprüfungen bei der Einreise im Zusammenhang mit dem „2019 neuartigen Coronavirus“
84. Verordnung: Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik
86. Verordnung: Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2
87. Verordnung: Maßnahmen bei der Einreise aus Italien