Wir dürfen Sie informieren, dass das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t hzG „Grenzübergang Klingenbach“ (B 16 – Ödenburger Straße) durch Aufstellung der Straßenverkehrszeichen bereits in Kraft getreten ist.

Die entsprechende Verordnung besagt:

  • „§ 1: Auf der B 16 Ödenburger Straße im Bereich zwischen Strkm 48,300 (Kreisverkehr B 16/L 212) und Strkm 52,120 (Grenzübergang Klingenbach) ist das Befahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in beiden Fahrtrichtungen verboten.
  • § 2: Von diesem Verbot sind Fahrten im Ziel- und Quellverkehr betreffend die Freistadt Eisenstadt, Freistadt Rust, Bezirke Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg sowie den Kreis Sopron ausgenommen.“

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Verordnung