Wie bereits medial vom Land Salzburg angekündigt, werden die Abfahrtssperren bei den Ausfahrten Hallein (Exit 16), Kuchl (Exit 22) sowie Golling (Exit 28) vom 17.02. bis 01.04.2024 für den Zielverkehr enger gefasst.

Laut der Verordnung ist es verboten, bei der Einmündung oben genannter Autobahnabfahrten der A 10 – Tauernautobahn in die jeweils angrenzende Straße einzufahren, wobei

a) Fahrten zu Zielen in einem jeweils definierten Radius („Zielverkehr“) und
b) der öffentliche und nichtöffentliche Busverkehr sowie der Taxiverkehr

vom vorher erwähnten Verbot ausgenommen sind:

  • von der ASt Hallein (Exit 16) in Fahrtrichtung Villach in die L 107 Wiestal Landesstraße (Kreisverkehr): Ziele bis zu 20 km Entfernung
  • von der HASt Kuchl (Exit 22) in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 15 km Entfernung
  • von der ASt Golling-Abtenau (Exit 28) in Fahrtrichtung Villach in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 35 km Entfernung

Die Verordnung finden Sie hier.