Betroffen ist die A1 Westautobahn in beiden Fahrtrichtungen zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr (km 154,966) und dem Knoten Haid (km 175,574).

  • Ab 1. Juli 2015 gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklassen EURO 0 und EURO 1.
  • Ab 1. Jänner 2016 gilt das Verbot auch für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse EURO 2.

Diese Fahrverbote gelten für alle LKW unabhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht, also auch für Kleintransporter und als LKW zugelassene Kombis mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t.

Kennzeichnungspflicht

Fahrzeuge höherer Abgasklassen, die von den Fahrverboten ausgenommen sind, müssen mit entsprechenden Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten ausgestattet sein. Diese sind in KFZ-Werkstätten und in den Prüfzentren der Autofahrerclubs erhältlich.

Ausnahmen

Nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft sowie der neuen Verordnung bestehen insbesondere folgende Ausnahmen von den Fahrverboten:

  • Fahrzeuge mit EURO 1-Motoren bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 12 t (Klasse N1 oder N2), die im Werkverkehr verwendet werden. Die LKW-Flotte des betreffenden Unternehmens darf maximal 4 LKW umfassen. Fahrzeuge, für die diese Ausnahme gilt, müssen mit einer Zusatztafel gekennzeichnet sein (runde weiße Tafel mit der Aufschrift IG-L).
  • Fahrzeuge, für deren Benützung im Sanierungsgebiet ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Dieses muss im Einzelfall nachgewiesen werden.
  • Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge der Wasser- oder Energieversorgung, Fahrzeuge zur Kanalwartung oder zur Müllabfuhr.
  • Lastkraftwagen mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten. Das sind eigens angefertigte Aufbauten auf einem LKW (Einstufung laut Zulassungsschein), deren Kosten (inklusive Montagekosten) jene des Fahrgestells übersteigen oder die mehr als € 100.000,- kosten. Es empfiehlt sich, für den Fall von Kontrollen entsprechende Unterlagen im Fahrzeug mitzuführen.
  • Fahrzeuge nach Schaustellerart im Sinn des Kraftfahrgesetzes 1967
  • Historische Fahrzeuge im Sinn des Kraftfahrgesetzes 1967

Die vollständigen Rechtstexte finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (www.ris.gv.at): Verordnung, mit der ein emissionsabhängiges Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge für eine Teilstrecke der A1 der Westautobahn angeordnet wird (LGBl. Nr. 2/2015), Verordnung zur Änderung einer immissionsabhängigen Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1 Westautobahn (LGBl. 3/2015), Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBl. I Nr. 115/1995 idF BGBl. I Nr. 77/2010).