Aufgrund einer Novelle der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) kommt es ab 1. Jänner 2021 zu Anpassungen bei der Behördenzuständigkeit bei Sondertransporten (Großraum- und Schwertransporten) auf dem deutschen Straßennetz.

Die neuen deutschen Vorschriften haben weiters hinsichtlich „flächendeckender Dauergenehmigungen“ massive (nachteilige) Auswirkungen auf (viele) ausländische und damit heimische Transporteure.

Für österreichische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland ist es nach dieser Änderung der dt. Straßenverkehrsordnung nicht mehr möglich, flächendeckende Dauergenehmigungen zu erlangen!

Neu ist weiters auch das Gebührenkalkulationsmodell: Es wird ab 1.1.2021 auch massive Gebührenerhöhungen geben. Das VEMAGS weist zwar die Gebühren (anfangs) aus, jedoch werden diese bei größeren Transporten bei möglichen Streckenänderungen (wegen neue Kosten für weitere Behörden im Anhörungsverfahren) bzw. sonstigen Änderungen nicht mehr exakt im Voraus kalkulierbar sein.

Diese Neuerungen sollen aufgrund einer StVO Novelle mit 1. Jänner 2021 in Deutschland in Kraft treten.

Der Ausschluss von rein „österreichischen“ Unternehmen (Bescheidbeschaffer, Transporteure) vom Zugang zu flächendeckenden Dauergenehmigungen für deutsche Straßen widerspricht unseres Erachtens dem EU-Gleichheitsgrundsatz. Es soll daher ein Protestschreiben an das deutsche Verkehrsministerium gerichtet werden, um auf die EU-Rechtswidrigkeit hinzuweisen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang!


SOTRA-Neuerungen in BRD ab 2021 (.pdf)
StVO-Novelle-Auswirkungen (.pdf)