Ab dem Winter 2020/2021 gelten neue Regelungen für die situative „Winterreifenpflicht“ in Deutschland. Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) mit hzG > 3,5 t müssen auf den Antriebs- und vorderen Lenkachsen bei entsprechender Witterung mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Als Winterreifen gelten Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) oder noch bis 30.9.2024 mit der M+S-Kennzeichnung, sofern diese nicht nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden.

Mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 wurden die Anforderungen zur „situativen Winterreifenpflicht“ angepasst, die im Wesentlichen ab diesem Winter 2020/2021 greifen.

Was hat sich geändert:

  • Anforderung an Winterreifen: => M+S-Kennzeichnung wird abgelöst durch Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). M+S gekennzeichnete Reifen gelten nur noch bis 30. September 2024 als Winterreifen, sofern diese nicht nach 2017 hergestellt wurden.
  • ab Juli 2020 Ausrüstungspflicht auch für die vorderen Lenkachsen bei Nutzfahrzeugen (Lkw und Busse) mit hzG > 3,5 t
  • Bußgeldkatalog-Verordnung: Halterhaftung

In beigefügtem Merkblatt hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. nochmals alle wichtigen Informationen zur situativen Winterreifenpflicht in Deutschland zusammengefasst.


Situative Winterreifenpflicht in Deutschland – Stand Oktober 2020 (PDF)