Wir wurden von der IRU soeben darüber informiert, dass die deutsche Regierung beschlossen hat, dass Personen, die nach Deutschland einreisen, nachdem sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem eine besorgniserregende Variante aufgetreten ist, einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) benötigen.

Antigen-/Schnelltests sind nicht mehr zulässig. Trotz heftiger Proteste der deutschen Transportverbände und der IRU gibt es keine Ausnahmeregelung für den Transportbereich.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich das einzige Land, das als Gebiet mit besorgniserregender Virusvariante eingestuft ist. In Anbetracht der derzeitigen Situation könnten jedoch kurzfristig auch andere Länder betroffen sein.

Detaillierte Maßnahmen für die Einreise von Fahrpersonal nach Deutschland:

  • Keinerlei Auflagen für Transportpersonal, wenn es sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise ausschließlich in Nicht-Risikogebieten aufgehalten hat.
    Diese Personen müssen sich nicht vorregistrieren oder selbst isolieren. Sie sind auch von der neuen allgemeinen Verpflichtung, sich vor der Einreise testen zu lassen bzw. einen Nachweis zu erbringen, befreit.
  • Darüber hinaus gibt es keinerlei Auflagen für Transportpersonal, das nach Deutschland einreist, nachdem es sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in Hochrisikogebieten aufgehalten hat. Auch für diese Personen ist keine Vorregistrierung oder Isolierung erforderlich. Sie sind auch von der neuen allgemeinen Test-/Nachweispflicht vor der Einreise befreit. Die Ausnahmen gelten unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in dem Hochrisikogebiet oder der Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland.

Transportpersonal, das nach Deutschland einreist, nachdem es sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in Gebieten mit „besorgniserregenden Virusvarianten“ (Omikron) aufgehalten hat, muss die folgenden COVID-19-Regeln beachten:

  • Das Transportpersonal muss sich vor der Einreise einem Test unterziehen (obligatorischer PCR-Test max. 48 Stunden vor der Einreise, Schnelltest/Antigen wird nicht mehr akzeptiert; der Nachweis einer Impfung oder Nachweis einer Genesung reichen nicht aus).
  • Falls sich die betroffenen Personen länger als 72 Stunden in einem Gebiet mit „besorgniserregender Virusvariante“ (Omikron) aufgehalten haben und beabsichtigen, länger als 72 Stunden in Deutschland zu bleiben, müssen sie sich ebenfalls vorregistrieren und selbst isolieren.