Ab 1.7.2024 wird die Gewichtsgrenze für die Mautpflicht von 7,5 t auf 3,5 t abgesenkt, womit nun auch Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t zur Zahlung der Maut verpflichtet sind.

Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.

Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website von TollCollect: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/3_5_tonnen_maut/p1745_3_5_tonnen_maut.html.