Wir wurden vom BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.) darüber informiert, dass zum 01.10.2022 durch das beschlossene Mindestlohnerhöhungsgesetz der allgemeine Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde angehoben wird.

In diesem Zusammenhang wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro pro Monat angehoben. Die Entgeltgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) wird auf 1.600 Euro pro Monat angehoben.

Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) abrufbar:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/mindestlohnerhoehungsgesetz.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

Broschüre – Der Mindestlohn / Fragen & Antworten (PDF)