Das RKI (Robert Koch-Institut) hat am 14.01.2021 erstmals „Virusvarianten-Gebiete“ im Sinne der neuen Corona-EinreiseVO ausgewiesen.

Am 14.01.2021 hat das RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html;jsessionid=5053D2FFB2862ACBDDF58FB6962D4500.internet091?nn=2444038 erstmals eine Liste von „Virusvarianten-Gebieten“ im Sinne der neuen CoronaEinreiseVO veröffentlicht.

Als Virusvarianten-Gebiete eingestuft wurden:

  • das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland
  • Irland
  • Südafrika

Hochinzidenzgebiete im Sinne der neuen EinreiseVO werden aktuell auf der RKI-Seite dagegen noch nicht benannt. Der BGL geht davon aus, dass hier erst die genaueren Kriterien zur Einstufung festgelegt werden müssen, die im Text der VO nicht definiert sind.

Zur Erinnerung: Gemäß der neuen EinreiseVO gilt für Lkw-Fahrer:

Lkw-Fahrer, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet (= Gebiet mit erhöhtem Risiko) aufgehalten haben:

  • keine Meldepflicht
  • keine Testpflicht

Lkw-Fahrer, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben:

  • Meldepflicht (Meldung vor Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de ; diese Online-Meldung steht neben Deutsch auch in vielen anderen Sprachen zur Verfügung),
  • keine Testpflicht bei Aufenthalten unter 72 h
  • bei Aufenthalten über 72 Stunden: Testpflicht (Test vor Einreise nach Deutschland, nicht älter als 48 h)

Lkw-Fahrer, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben:

Hinweis: Österreich ist derzeit als Gebiet mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko – das gesamte Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal (seit 1. November 2020) – eingestuft.
Stand: 13.1.2021, 17:30 Uhr / RKI