Die dänische Regierung hat eine politische Vereinbarung zur Einführung eines Mindestlohns für ausländische Transportunternehmen vorgelegt, die in Dänemark Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr durchführen. Ausgenommen hiervon sollen internationale Transporte sein.

Diese Vereinbarung erfordert eine Änderung des dänischen Entsendegesetzes, die dann noch vom dänischen Parlament angenommen werden muss. Man geht davon aus, dass dies in den nächsten Wochen/Monaten geschehen wird.

Nach Angaben der dänischen Gewerbeorganisation ITD enthält die Vereinbarung folgende Eckpunkte:

  • Einführung eines Mindeststundenlohns für ausländisches Fahrpersonal bei der Durchführung von Kabotagebeförderungen oder Vor- oder Nachläufen im Kombinierten Verkehr. Dieser Mindeststundenlohn soll später veröffentlicht und auf Basis der dänischen Tarifverträge festgelegt werden.
  • Entsendemeldung mit folgenden zu erwartenden Angaben:
    Name und Anschrift des Unternehmens sowie die Kontaktdaten,
    Beförderungsmittel/Fahrzeug,
    Fahrzeugkennzeichen/Registrierungsnummer,
    Beginn und Ende des Transports,
    Name und Kontaktdaten des Fahrers,
    Transportdokumente, die im Falle von Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen sind: Entsendebescheinigung, Arbeitsvertrag, Gehalts-/Lohnnachweis, Nachweise der Arbeitszeit.

Im Falle des Fehlens einer Entsendebescheinigung oder falls die Entsendemeldung unvollständig bzw. unzureichend ist, wird ein Bußgeld von10.000 DKK (ca. 1.340 Euro) erhoben. Bei wiederholten Verstößen erhöht sich das Bußgeld um 100 Prozent.

Falls der Mindestlohn nicht eingehalten wird, erfolgt die Festlegung des Bußgeldes auf Basis der Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem tatsächlich bezahlten Lohn, mindestens aber bei 35.000 DKK (4.700 Euro). Bei wiederholten Verstößen gegen den Mindestlohn erhöht sich das Bußgeld um 100 Prozent.

Weitere Einzelheiten sollen in Kürze veröffentlicht werden.