Ab 1. Januar 2021 fallen alle Arbeitnehmer, die Kabotageverkehre und Vor- und Nachläufe im kombinierten Verkehr in Dänemark durchführen unter die Entsenderichtlinie. Eine elektronische Entsendemeldung ist vorab notwendig. Die dänischen Mindestlohn- und Arbeitsvorschriften müssen für die Dauer der Entsendung eingehalten werden.

Auf der Grundlage einer Änderung des dänischen Arbeitnehmerentsendegesetzes fallen ab 1. Januar 2021 alle Arbeitnehmer, die Kabotageverkehre und Vor- und Nachläufe im kombinierten Verkehr in Dänemark durchführen unter die Entsenderichtlinie. In der Vergangenheit bestand in Dänemark bereits eine Meldepflicht für Fahrer die Vor-und Nachläufe im Kombinierten Verkehr durchgeführt haben. Neu hinzugekommen ist eine Meldepflicht bei der Durchführung von Kabotageverkehren in Dänemark.

Bei der Durchführung von bilateralen Verkehren und Transitverkehren ist keine Entsendemeldung notwendig!

Für Arbeitnehmer, die Kabotageverkehre und Vor- und Nachläufe im kombinierten Verkehr in Dänemark durchführen ist eine elektronische Entsendemeldung bei der Meldeplattform Udenlandsk Transportkørsel i Danmark (UTIK) abzugeben:

Register of Foreign Operations in Denmark | Virk

Die Meldeplattform ist derzeit in dänischer und englischer Sprache verfügbar. Ausländischen Unternehmen, die nicht über eine dänische NemID verfügen können indem Sie einen Benutzernamen und Passwort anfordern einen Zugang zur Meldeplattform erhalten.

Die Meldung muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Kontaktinformationen des Unternehmens, Informationen über Transportart, Route und Ort der Be- und Entladung
  • KFZ-Kennzeichen des Kraftfahrzeugs
  • Datum von Beginn und des Ende des Transports
  • Identität und Kontaktinformationen des Fahrers/der Fahrer, der/die den Transport durchführt/führen
  • Art des Transports

Der Fahrer muss bei einer Kontrolle gegenüber der Polizei oder der dänischen Straßenverkehrsbehörde Folgendes vorweisen können (elektronische Dokumentation wird akzeptiert):

  • Anmeldung in UTIK
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnung oder eine andere Dokumentation, aus der die Berechnung des Lohns ersichtlich ist. Diese Dokumentation muss für jeden Zeitraum vorhanden sein, in dem der Fahrer im vergangenen Jahr Kabotage/kombinierten Verkehr durchgeführt hat.
  • Arbeitszeitnachweise für die gleichen Zeiträume wie o.g.

Die dänische Straßenverkehrsbehörde hat das Recht weitere Informationen anfordern.

Die jeweiligen Mindeststundensätze werden laufend angepasst und können auf der Info Seite der dänischen Transportbehörde abgefragt werden.

Das Bußgeld für eine unkorrekte Meldung beträgt 10.000 DKK (1.350 EUR). Bei einem weiteren Verstoß erhöht sich das Bußgeld um 100 %.

Das Bußgeld für die Unterschreitung des dänischen Mindestlohns beginnt bei 35.000 DKK (4.700 EUR). Bei einem weiteren Verstoß erhöht sich das Bußgeld ebenfalls um 100 %.

Die dänische Straßenverkehrsbehörde hat mit der dänischen Nationalpolizei vereinbart, dass die dänische Nationalpolizei in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der Anforderungen – d.h. im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 – eine aufklärende Haltung gegenüber den kontrollierten Unternehmen einnehmen wird und keine Bußgelder erhebt.

Weitere Informationen über die neuen Bestimmungen bei der Durchführung von Kabotage und Vor-und Nachläufen im Kombinierten Verkehr finden Sie auf der Seite der Verkehrsbehörde (Faerdselsstyrelsen): https://www.fstyr.dk/en/Cabotage-and-combined-transport/Cabotage-and-combined-transport.

Die zuständige dänische Verkehrsbehörde (Faerdselsstyrelsen) : www.fstyr.dk.