Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass das dänische Parlament ein neues Gesetz verabschiedet hat, das Arbeitgebern das Recht gibt, von Arbeitnehmern die Vorlage eines Covid-Impfzertifikats oder einen Covid-Test zu verlangen. Das Gesetz wird morgen, am 26. November 2021, in Kraft treten.

Mit der Verabschiedung dieses neuen Gesetzes ist es für einen Arbeitgeber rechtlich zulässig, von einem Arbeitnehmer die Vorlage einer Covid-Bescheinigung zu verlangen, solange Covid-19 als gemeinschaftsbedrohende Krankheit eingestuft wird. Wenn ein Arbeitgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er dies den Arbeitnehmern im Voraus schriftlich mitteilen.

Seit dem 11. November und noch mindestens einen Monat lang wird Covid-19 von der dänischen Seuchenkommission als gemeinschaftsbedrohende Krankheit eingestuft.

Ein Unternehmen ist auch gesetzlich befugt, von Besuchern eine Covid-Bescheinigung zu verlangen. Für Fahrer im Güterverkehr bedeutet dies, dass sie aufgefordert werden können, entweder einen gültigen Impfnachweis oder einen negativen Covid-19-Test nachzuweisen. Ein negativer Test ist 48 Stunden für Antigentests und 72 Stunden für PCR-Tests gültig.

Es wird empfohlen, sich mit Ihren dänischen Partnern in Verbindung zu setzen um abzuklären, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.