Die durch die chinesische Regierung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus führen nun auch zu Einschränkungen des Landverkehrs über die Straße.

Wir wurden von der IRU über die Situation an den Grenzübergängen zu China im Zusammenhang mit dem Coronavirus wie folgt informiert.

Derzeit stellt sich die Situation an den Grenzübergängen nach China wie folgt dar:

  • Auf chinesischer Seite sind bis auf den Grenzübergang Turugart/Irkeshtam zwischen der Volksrepublik China und Kirgisistan alle Grenzübergänge geöffnet. Die kirgisischen Behörden hatten ihre Grenzübergänge mit China bereits am 1. Februar 2020 geschlossen.
  • Nach Angaben der russischen Zollorgane haben die meisten der für den Straßengüterverkehr zuständigen Grenzübergänge ihre Abfertigungstätigkeit für den Güterverkehr nach und aus China wieder aufgenommen.

An den meisten Grenzübergängen nach China hat der Güterverkehr mit Importwaren zur Bekämpfung des Coronavirus erste Priorität bei der Abfertigung. Der Verkehr ins Landesinnere Chinas wird nach wie vor nicht empfohlen.