Wir wurden heute von der IRU darüber informiert, dass Belgien mit Wirkung ab 27.01.2021 seine Einreisevorschriften coronabedingt deutlich verschärft hat. Unter anderem wurden alle Reisen ohne triftigen Grund untersagt.

  • Berufliche bedingte Reisen (also auch Lkw-Fahrten) bleiben jedoch weiterhin zulässig.
  • Fahrer bleiben bei Aufenthalten von unter 48 Stunden weiterhin von der digitalen Vorab-Meldung mittels Passenger Locator Form unter https://travel.info-coronavirus.be/public-health-passenger-locator-form, ausgenommen.
  • Bei Aufenthalten in Belgien über 48 Stunden müssen auch Fahrer (wie bisher schon) vor der Einreise das Passenger Locator Form ausfüllen, darüber hinaus muss dann jetzt zusätzlich auch eine Meldung in dem Online-Formular https://bta.belgium.be/de (deutsche Version) vorgenommen werden.
  • Unabhängig von der Dauer der Einreise nach Belgien müssen auch Lkw-Fahrer ab sofort eine „Erklärung an Eides Statt“ („Declaration sur l´honneur“) mitführen, in der der triftige Grund für die Reise geltend gemacht wird. Sie finden das französischsprachige Formular unter dem Link Declaration sur l_honneur.
    • Im Kopf des Formulars sind Vor- und Nachname, Adresse (Straße, PLZ, Ort) anzugeben.
    • Lkw-Fahrer, die regelmäßig in Belgien tätig sind, wählen beim Ausfüllen die Option „déplacement régulier entre le …(date du début) et le (date du fin)“ (Regelmäßige Fahrten im Zeitraum von …bis…). Sie müssen dann das Formular nicht bei jeder Einreise neu ausfüllen, sondern es einmal ausgefüllt dauerhaft mitführen.
    • Fahrer, die nur ausnahmsweise nach Belgien einreisen, wählen die Option „déplacement ponctuel à la date du … (date de début) d´une durée de … (durée)“ (Einmalige Fahrt am … (Datum) mit einer Dauer von … (Dauer)). In diesem Fall muss für jede Fahrt auf belgischem Territorium neu ausgefüllt werden.
    • Für alle Fahrer muss zudem die Option „un voyage effectué pour des raisons purement professionalles…“ (Fahrt zu ausschließlich beruflichen Zwecken) angekreuzt werden.
    • Auf der zweiten Seite sind Aussstellungsort (fait à … (lieu) und Ausstellungsdatum (le … (date)) einzutragen, zudem ist das Formular vom Fahrer zu unterzeichnen (signature).