Nach Mitteilung der International Road Transport Union (IRU) muss ab dem 01. Februar 2019 jeder Transport unter Carnet TIR, der nach Aserbaidschan einreist, zuvor elektronisch bei den aserbaidschanischen Zollbehörden angemeldet werden.

Die Vorab-Meldung gilt als rechtzeitig, sofern diese spätestens eine Stunde vor Ankunft des LKW an der aserbaidschanischen Grenze bei den Zollbehörden eingegangen ist.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals die Bedeutung der TIR-EPD-Anwendung hervorheben, mit der Sie als Transportunternehmer alle notwendigen und verlangten Vorabinformationen an die aserbaidschanischen Zollbehörden übermitteln und so Zeit an den Grenzen sparen und gleichzeitig die Vertraulichkeit ihrer Handelsinformationen beibehalten können.

Die IRU arbeitet eng mit den aserbaidschanischen Zollbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass die über TIR-EPD übermittelten Vorabinformationen die Zollanforderungen vollständig erfüllen.

Weitere Informationen zur TIR EPD Anwendung finden Sie auf unserer Website unter dem Thema TIR-EPD und https://tirepd.iru.org/.

Um sich für TIR-EPD anzumelden wenden Sie sich bitte an die AISÖ – Ansprechperson: Herr Christian Brandejsky – office@aisoe.at.