Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass die weissrussischen Zollbehörden Carnets TIR, deren Zoll- und Steuerabgaben die Haftungsgrenze von Euro 60.000 übersteigen, nicht mehr akzeptieren (mit Bezug auf CCCU Artikel 201.1 / Zollunion zwischen Russland, Weissrussland und Kasachstan).
Bei der Ablehnung eines Carnet TIR sollen die Zollbehörden laut IRU in das Feld „Für amtliche Zwecke“ auf den Blättern 1 und 2 folgendes eintragen: “Refused with reference to Article 216.5 of the CCCU” (Verweigert mit Bezug auf Artikel 216.5 CCCU).