Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr aufgrund des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ in Deutschland: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 die unten angeführten Fahrverbote erlassen:
Fahrtziel Deutschland:
- 03. Oktober 2026, in der Zeit von 00 Uhr bis 15 Uhr für Fahrten, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll oder wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Brenner Nord bis Anschlussstelle Nößlach in Fahrtrichtung Innsbruck erreicht werden soll.
Fahrtziel Italien:
- 02. Oktober 2026, in der Zeit von 07 Uhr bis 22 Uhr
- 03. Oktober 2026, in der Zeit von 00 Uhr bis 15 Uhr
für Fahrten, wenn das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll oder wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Nößlach bis Anschlussstelle Brenner Nord der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden soll.
Das Fahrverbot betrifft Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t betragen.
auf folgenden Strecken:
- Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst und
- Brennerautobahn A 13 von der Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze Brenner
Durch die Fahrverbote auf der A12/ A13, soll das Abstellen von LKW auf Pannenstreifen und die damit einhergehende Gefährdung und die Behinderung des Reiseverkehrs verhindert werden. Andere Fahrverbote im Anschluss an das Sonderfahrverbot (das Nachtfahrverbot nach § 42 StVO und das LKW-Fahrverbot auf Grund des Immissionsschutzgesetz-Luft) bleiben dadurch unberührt und sind zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie in nachstehendem PDF-Dokument.

