190. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der für die A 10 Tauern Autobahn im Sommer 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Sommer-Fahrverbotskalender A10 2026)
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026, wird verordnet:
§1. Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn
- auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Villach an allen Samstagen vom 11. Juli 2026 bis einschließlich 8. August 2026 sowie an allen Samstagen vom 22. August 2026 bis einschließlich 5. September 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
- auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen dem Knoten Villach und dem Knoten Salzburg an allen Samstagen vom 18. Juli 2026 bis einschließlich 8. August 2026 sowie an allen Samstagen vom 22. August 2026 bis einschließlich 19. September 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,
verboten.

