Das Fahren

  • mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und
  • mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,

ist am 30. Mai 2026 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf allen Landesstraßen L und B im Bundesland Tirol verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen der Hauptmautstelle Schönberg und der Anschlussstelle Brenner Nord erreicht werden soll.

41. Verordnung der Landesregierung vom 5. Mai 2026, mit der auf Landesstraßen L und B im Bundesland Tirol zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs anlässlich einer Versammlung auf der A13 Brenner Autobahn ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t erlassen wird