Nach dem 15. Oktober 2025 dürfen nur noch Fahrzeuge, die im elektronischen Warteschlangensystem (ERRS) registriert sind, die Außengrenzen Lettlands an bestimmten Grenzübergängen überqueren.

  • Grebneva (Grenzübergang zu Rsussland)
  • Terechova Grenzübergang zu Rsussland)

Eine frühzeitige Registrierung im System ist ab dem 1. Oktober 2025 möglich.

So registrieren Sie sich im ERRS

  • Die Registrierung im elektronischen Warteschlangensystem ist über die Websites www.lvborder.lv oder www.lvrobeza.lv möglich.
  • Um sich in der elektronischen Warteschlange zu registrieren, müssen Sie Angaben zum Fahrzeug (Motorrad, PKW, Bus oder LKW), zum Fahrer und zur Ladung machen.

Wann muss man sich im ERRS registrieren?

  • Vorabregistrierung – bis zu 30 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt. So können Sie ein bestimmtes Zeitfenster für den Grenzübertritt an einer bestimmten Grenze auswählen. Nach Bestätigung der Zahlung vergibt das System eine Wartenummer für den Grenzübertritt innerhalb des ausgewählten Zeitfensters (1 Stunde).
  • Last-Minute-Registrierung – kurz vor der Ankunft am Grenzübergang – Ihnen wird das erste verfügbare Zeitfenster vom System zugewiesen.

Die Gebühr für die Registrierung in der elektronischen Warteschlange beträgt 9,30 EUR pro Fahrzeug.

Mit der Einführung des ERRS in Lettland wird dieses System in allen drei baltischen Staaten in Kraft treten.