Die bestehenden Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik werden bis zum 16. April 2024 verlängert.
58. Verordnung: Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik
Tschechische Republik
Die bestehenden Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik werden bis zum 16. April 2024 verlängert.
58. Verordnung: Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik