Vor einer Woche begannen die Proteste der Fahrer und Transportunternehmen in Spanien. Die „Plataforma Nacional Del Transporte Por Carretera“ (ein soziales Netzwerk der Fahrer) hat zu einem unbefristeten Streik in ganz Spanien aufgerufen. Grund dafür ist die Situation des Berufsstandes und vor allem der rapide Anstieg der Treibstoffpreise.

Die spanische Regierung hat daher Ausnahmen von der Anwendung der Verordnung 561/2006 beschlossen.

Diese Verordnung befreit vorübergehend Gütertransporte, die vom Streik betroffen sind, und gilt für alle Fahrer, die zwischen dem 17. und 27. März (jeweils einschließlich) im nationalen Hoheitsgebiet tätig sind oder waren.

Die Ausnahmeregelungen lauten wie folgt:

  • Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung 561/2006: Die tägliche Höchstlenkzeit von 9 Stunden wird auf 11 Stunden erhöht.
  • Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung 561/2006: Die wöchentliche Höchstlenkzeit von 56 Stunden wird auf 60 Stunden erhöht.
  • Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung Nr. 561/2006: Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen von 90 Stunden wird auf 102 Stunden erhöht.
  • Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung 561/2006: Die tägliche Ruhezeit wird von 11 Stunden auf 9 Stunden verkürzt.
  • Artikel 8 Absatz 6 der Verordnung 561/2006: Ermöglichung der Inanspruchnahme von zwei aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden, wenn ein Ausgleich für beide in der folgenden regulären wöchentlichen Ruhezeit genommen wird.