Weißrussland hat ein Einfuhrverbot für bestimmte Arten von Waren verhängt, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Die Beschränkungen gelten für:

  • Rindfleisch,
  • Schweinefleisch,
  • Pökelfleisch, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert,
  • Milch und Milcherzeugnisse mit Ausnahme von laktosefreier Milch,
  • Gemüse, ausgenommen Gemüse das zur Aussaat bestimmt ist,
  • Obst und Nüsse,
  • Wurstwaren und ähnliche Erzeugnisse,
  • Süßwaren,
  • Salz.

wenn die Waren aus folgenden Staaten stammen:

  • der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten,
  • USA,
  • Kanada,
  • Norwegen,
  • Albanien,
  • Island,
  • der Republik Nordmazedonien,
  • das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
  • Montenegro,
  • der Schweiz.

Nach den Rechtsvorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion umfasst der Begriff „Einfuhr“ von Waren sowohl die Einfuhr zum Zweck der Zollabfertigung als auch die Durchfuhr.

Die HS-Codes der Produkte sind im Anhang des Regierungserlasses Nr. 700 vom 06.12.2021 zu finden (derzeit leider nur in russischer Sprache verfügbar).