Die Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen nach § 30 Abs. 3 StVO sowie an den Samstagen der Monate Juli und August 2021 nach der Ferienreiseverordnung sind ab dem 01.07.2021 wieder in Kraft.

Die Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen nach § 30 Abs. 3 StVO sind ab dem 01.07.2021 wieder in Kraft. Die Aussetzung des Verbots infolge der Corona-Krise wird zum 30.06.2021 auslaufen.

Außerdem wird nach der Ferienreiseverordnung an den Samstagen der Monate Juli und August 2021 das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t hzG  und Lkw mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten wieder gelten.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) informiert auf seiner Website: Übersicht – Ausnahmeregelungen Covid19 (bund.de)

über den aktuellen Stand der Lkw-Fahrverbote sowie über etwaige Ausnahmen. Stand 18.06.2021 gibt es im Bundesland Hessen eine Aussetzung des Fahrverbots (Sonn-/Feiertage sowie an den Samstagen nach der Ferienreiseverordnung) für Transporte zur Belieferung von Corona-Impfzentren; ebenso im Bundesland Sachsen-Anhalt (dort allerdings nur bzgl. des Fahrverbots an Sonn-/Feiertagen).

Quelle: BGL