Armenien, Kroatien, die Türkei und die Ukraine werden gemäß RKI-Veröffentlichung vom 09.04.2021 mit Wirkung ab 11.04.2021, 00:00 Uhr als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Dagegen werden die bisherigen Hochinzidenzgebiete Lettland, Malta und Slowakei zu „einfachen“ Risikogebieten zurückgestuft.

Mit Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts, vgl. RKI Risikogebiete, vom 09.04.2021 werden mit Wirkung ab 11.04.2021, 00:00 Uhr, folgende Gebiete zu Hochinzidenzgebieten erklärt:

  • Armenien
  • Kroatien
  • Türkei
  • Ukraine

Lkw-Fahrer („Personen, die bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße (…) transportieren“) unterliegen damit bei der Einreise nach Deutschland der Anmeldepflicht unter www.einreiseanmeldung.de, wenn sie sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Armenien, Kroatien, der Türkei oder der Ukraine aufgehalten haben. Eine Testpflicht vor Einreise besteht für diese Personen nur im Fall von Aufenthalten von über 72 Stunden.

Ebenfalls mit Wirkung ab 11.04.2021, 00:00 Uhr wird die bisherige Einstufung von Lettland, Malta und der Slowakei als Hochinzidenzgebiete aufgehoben. Alle drei Gebiete werden auf den Status „normaler“ Risikogebiete zurückgestuft, mit der Folge, dass ein Aufenthalt in diesen Ländern, der ab dem 11.04.2021 stattfindet, für Lkw-Fahrer keine Anmelde- oder Testpflicht mehr bei der Einreise nach Deutschland nach sich zieht. ACHTUNG – Aufenthalte von Lkw-Fahrern in den drei jetzt zurückgestuften Ländern vor dem 11.04.2021 – als zu einem Zeitpunkt, in dem die Hochinzidenzeinstufung noch bestand – führen bei der Einreise nach Deutschland noch bis einschließlich 20.04.2021 (10-Tages-Frist) zu einer Anmelde- bzw. bei Aufenthalten über 72 h auch zu einer Testpflicht!

Quarantänepflichten oder Ausnahmen hiervon für aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Fahrer richten sich in allen Fällen nach den jeweiligen Quarantäneverordnungen des Bundeslandes, in dem der Fahrer seinen Wohnsitz in Deutschland hat (bzw. nach dem (ersten) deutschen Bestimmungsort des Transports im Falle ausländischer Fahrer).