AISÖ und Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld bieten hierzu ein Online-Seminar am Dienstag, 24. November 2020 um 10.00 Uhr an

Wie Ihnen vielleicht schon bekannt ist, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt. Bei der Festlegung der Lkw-Mauthöhe dürfen – laut EU-Richtlinie – ausschließlich Kosten für Infrastruktur eingerechnet werden. Deutschland hat jedoch auch Kosten für die Verkehrspolizei mitberücksichtigt, obwohl diese keine Kosten für den Betrieb der Infrastruktur darstellen. Entsprechend ist die deutsche Lkw-Maut jedenfalls in der Höhe, in welcher diese auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhte, europarechtswidrig (EuGH Urteil vom 28.10.2020, C-321/19).

Österreichische Unternehmen, die Maut entrichtet haben, könnten daher über Jahre hinweg zu viel Lkw-Maut gezahlt haben.

Die AISÖ informiert aus diesem Anlass über das Angebot der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte und des Prozessfinanzierers eClaim, mit dem betroffene Transportunternehmen Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Lkw-Maut geltend machen können. Es handelt sich bei dem Projekt um eine ganzheitliche Lösung, die für die teilnehmenden Unternehmen attraktive Konditionen ohne eigenes Risiko oder Vorabinvestitionen bieten. eClaim übernimmt die anfallenden Kosten, während Hausfeld die Ansprüche der registrierten Unternehmen sichert und diese außergerichtlich – sowie falls erforderlich auch gerichtlich – durchsetzt.

Interessierte Unternehmen, können sich ab jetzt unter www.mautzurueck.de registrieren.

Um die Verjährung für Ansprüche aus dem Jahre 2017 zu hemmen, müssen sich Unternehmen dabei bis zum 04.12.2020 auf www.mautzurueck.de anmelden.

So funktioniert das Modell:

eClaim übernimmt die anfallenden Kosten, während Hausfeld die Ansprüche der registrierten Unternehmen sichert und diese außergerichtlich – sowie falls erforderlich auch gerichtlich – durchsetzt.

Es handelt sich damit um ein direktes Mandatsverhältnis der betroffenen Unternehmen mit Hausfeld, nicht um ein Abtretungsmodell, bei dem die Ansprüche an einen Rechtsdienstleister zur Durchsetzung abgetreten werden. eClaim übernimmt etwaig anfallende Gerichtskosten und die Gebühren von Hausfeld gegen eine Erfolgsprovision.

Wichtig:

Wegen der strengen Verjährungsregeln des deutschen Verwaltungskostengesetzes sind die in den Jahren vor 2017 entstandenen Ansprüche wahrscheinlich verjährt. Bereits Ende 2020 droht die Verjährung auch für 2017 entstandene Ansprüche, sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden. Damit ist für alle betroffenen Unternehmen ein schnelles Handeln erforderlich.

HINWEIS:

Die AISÖ und die Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld bieten am Dienstag, 24. November 2020 um 10.00 Uhr ein Online-Seminar zu diesem Lösungsmodell an.

Interessierte Unternehmen können sich dazu unter folgendem Link – https://register.gotowebinar.com/register/6959438423946800651 anmelden.

Referenten:

  • Dr. Petrasincu, Managing Partner der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld und einer der führenden Klägervertreter in den größten Prozesskomplexen (u.a. im Lkw-Kartell).
  • Dr. Roman Zagrosek, Gründer und Geschäftsführer der eClaim GmbH, die als Legal-Tech Plattform die Durchsetzung von Ansprüchen effektiv und effizient gestaltet.