In Verbindung mit der erwähnten Verschärfung der Umweltbestimmungen in Umweltzonen ist die angekündigte Gesetzesänderung (Inklusion von Fahrzeugen der Euronorm V und EEV) nun Anfang Juni angenommen worden. Darüber hinaus wurde eine neue Webseite eingerichtet, die die bisherige Webseite (Umweltplakette) ablöst.

Änderungen bei Umweltzonen in Städten

  • Regelung Umweltzonen bis Ende Juni 2020
    Bereits seit 1. November 2011 benötigen auch alle im Ausland zugelassenen Lastkraftwagen und Busse mit Dieselmotor und einem zGG von über 3,5t, die in die Umweltzonen der Städte Kopenhagen, Frederiksberg, Aalborg, Aarhus und Odense einfahren, eine Umweltplakette. Die Umweltplakette wird derzeit (bis Ende Juni) im Internet unter http://ecosticker.applusbilsyn.dk/de/ bestellt und muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Bis Ende Juni 2020 müssen Fahrzeuge mindestens der Euronorm IV entsprechen oder mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sein, um mit einer Umweltplakette in die Umweltzonen einfahren zu können.
  • Verschärfte Umweltbestimmungen in Umweltzonen ab 1. Juli 2020
    Mit 1. Juli 2020 werden die Bestimmungen verschärft. Fahrzeuge (Lastkraftwagen und Busse mit Dieselmotor und einem zGG von über 3,5t) müssen dann mit oder nach 1. Oktober 2009 zum ersten Mal registriert worden sein oder mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sein. LKWs, die der Euronorm V oder EEV entsprechen, werden unabhängig vom Datum der Registrierung auch Zugang zu den Umweltzonen haben.
  • Ausweitung auf dieselbetriebene Lieferwagen
    Eine weitere Neuerung ist, dass auch dieselbetriebene Lieferwagen (bis 3,5t) von den Zugangsvoraussetzungen für Umweltzonen umfasst sind. Dieselbetriebene Lieferwagen müssen mit oder nach dem 1. Januar 2007 zum ersten Mal registriert worden sein oder mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sein um Zugang zu den Umweltzonen zu erhalten.
  • Übergang zu digitaler Kontrolle der Umweltzonen
    Mit 1. Juli 2020 wird die Kontrolle der Umweltzonen in erster Linie durch automatische Kennzeichenerkennung erfolgen. Damit benötigen auch LKWs und Busse mit 1. Juli 2020 keine Umweltplakette (grün / roter Aufkleber) mehr.
    Firmen sollten sich auf der neuen Webseite https://miljoezoner.dk/en/ selbst darüber informieren können, ob sie Zugang zu den Umweltzonen haben oder nicht. Dazu wurde eine Abfrage per Eingabe des Kennzeichens eingerichtet. Die Abfrage für österreichische Kennzeichen funktioniert derzeit jedoch nicht. Es wird daher geraten, dass sich österreichische Unternehmen selbst in der Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Fahrzeugs nachsehen, ob ihr Fahrzeug die Bedingungen zur Einfahrt in die Umweltzonen erfüllt.
    Wenn der Lieferwagen, LKW oder Bus mit einem Dieselpartikelfilter nachgerüstet wurde, ist es wichtig, dass das Fahrzeug auf der neuen Webseite registriert wird. Dafür soll es noch vor dem 1. Juli eine spezifische Unterseite geben. Derzeit ist diese jedoch noch nicht implementiert.
    In den ersten drei Monaten (1. Juli bis 31. September) wird es eine Übergangsperiode geben, in der keine Strafen auf Basis der automatischen Kennzeichenerkennung verhängt werden. In dieser Periode wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Ab 1. Oktober 2020 wird es dann auch Strafen auf Basis der automatischen Kennzeichenerkennung geben. Zusätzlich hat die Polizei weiterhin die Möglichkeit die Einhaltung der Umweltbestimmungen in Umweltzonen zu kontrollieren.
  • Schrittweise Verschärfung der Umweltbestimmungen
    Die Regeln für den Zugang zu den Umweltzonen werden fortlaufend verschärft. Eine weitere Verschärfung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft. Mit diesem Datum müssen Fahrzeuge mit oder nach 1. Januar 2014 zum ersten Mal registriert worden sein oder mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sein. Dieselbetriebene Lieferwagen (bis 3,5t) müssen mit oder nach dem 1. Januar 2012 zum ersten Mal registriert worden sein oder mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sein. Mit 1. Juli 2025 tritt eine weitere Verschärfung für dieselbetriebene Lieferwagen (bis 3,5t) ein. Diese müssen mit oder nach dem 1. September 2016 zum ersten Mal registriert worden sein oder mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sein.

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