Wir wurden von der IRU über eine Ankündigung der niederländischen Behörden informiert, dass eine Schonfrist von 6 Monaten hinsichtlich der Einhaltung der Entsendepflicht ab 01. März 2020 besteht (siehe AISÖ-Meldung vom 24. Jänner 2020).

Sollten in den ersten 6 Monaten nach Einführung der Entsendemeldung Verstöße festgestellt werden, so sollen diese nicht belangt werden.

Wir werden Sie weiter darüber informieren.