Vorankündigung hinsichtlich geplanter Lkw-Fahrverbote an bestimmten burgenländischen Grenzübergängen – Grenzübergang Klingenbach, Grenzübergang Deutschkreutz, Grenzübergang Bonisdorf.

Grenzübergang Klingenbach:

  • Fahrverbot für LKW mit einem hzGG von mehr als 7,5 Tonnen auf der B16 vom Kreisverkehr der L212/B16 bis zum Grenzübergang Klingenbach. (Anmerkung: Bereits derzeit besteht ein Fahrverbot auf ungarischer Seite für LKW über 20 Tonnen. Derzeit wird aber auf ungarischer Seite die Autobahnanbindung an diesen Grenzübergang gebaut, wobei mit einer Fertigstellung im Jahr 2021 gerechnet wird).
  • Eine Ausnahme für Ziel- und/oder Quellverkehr soll für die Bezirke Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Rust und den Kreis Sopron gelten.

Grenzübergang Deutschkreutz:

  • Fahrverbot für LKW mit einem hzGG von mehr als 7,5 Tonnen auf der B62 von der Kreuzung S31/B62 bis zum Grenzübergang Deutschkreutz.
  • Eine Ausnahme für Ziel- und/oder Quellverkehr soll für den Bezirk Oberpullendorf sowie für den Kreis Sopron gelten.

Grenzübergang Bonisdorf:

  • Fahrverbot für LKW mit einem hzGG von mehr als 7,5 Tonnen auf der B58 zwischen dem Grenzübergang Bonsidorf und der Kreuzung mit der B57.
  • Eine Ausnahme für Ziel-und/oder Quellverkehr soll für die Gemeinden Neuhaus am Klausenbach, Mühlgraben, Minihof-Liebau, Sankt Martin an der Raab, Jennersdorf, Grad, Kuzma und Rogatovci gelten.

Die Verordnungen werden mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gültig, das wird in den nächsten Wochen geschehen.

Wir werden Sie darüber sofort informieren.