Nach Angaben des spanischen Verbandes ASTIC wurden am 20. Februar 2019 im spanischen Amtsblatt Änderungen des spanischen Transportgesetzes ROTT veröffentlicht, die am 21. Februar 2019 in Kraft getreten sind. Darin ist unter anderem festgelegt worden, dass das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrerkabine ab sofort sanktioniert werden kann.

Da derzeit noch kein eigener Bußgeldtatbestand gegen entsprechende Verstöße gesetzlich festgelegt wurde, werten die spanischen Kontrollbehörden das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrerkabine als Fehlen einer regulären wöchentlichen Ruhezeit. Ein entsprechender Verstoß wird in Spanien mit 2.000 € belangt.

Nach Angaben des spanischen Verbandes ASTIC wurden von den Kontrollbehörden bis dato keine Anweisungen herausgegeben, wie das Verbringen der Wochenruhezeit kontrolliert werden soll. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass aktuelle Verstöße und Verstöße aus der Vergangenheit geahndet werden können. Bis dato sollen keine Nachweisdokumente von den Kontrollbehörden verlangt werden, die belegen, dass der Fahrer die Ruhezeit nicht in der Fahrerkabine verbracht hat (z. B. Hotelrechnungen oder ähnliches).