Nachstehend finden Sie eine aktualisierte Liste der IRU aller weißrussischer Zollämter die Carnets TIR akzeptieren/abfertigen.

Zur Erinnerung:

Bitte beachten Sie, dass die weißrussischen Zollbehörden Carnets TIR, deren Zoll- und Steuerabgaben die Haftungsgrenze von Euro 60.000 übersteigen, seit September 2016 nicht mehr akzeptieren (mit Bezug auf CCCU Artikel 201.1 / Zollunion zwischen Russland, Weissrussland und Kasachstan).

Bei der Ablehnung eines Carnet TIR sollen die Zollbehörden laut IRU in das Feld „Für amtliche Zwecke“ auf den Blättern 1 und 2 folgendes eintragen: “Refused with reference to Article 216.5 of the CCCU” (Verweigert mit Bezug auf Artikel 216.5 CCCU).


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